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Patientenverfügung

In den letzten Jahren ist das Thema der Patientenverfügung stark in den Fokus gerückt. Das Ziel einer Patientenverfügung ist, den Willen des Patienten für den Fall darzulegen, in dem er selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Oftmals wird eine Patientenverfügung fälschlicherweise mit einer starken Behandlungsrestriktion und fehlendem Behandlungswunsch assoziiert. Dies ist allerdings falsch. Vielmehr dient eine Patientenverfügung dazu, die individuellen Therapiewünsche oder auch Restriktionen darzulegen.

Leider kursieren viele Patientenverfügungen, die durch Patientinnen oder Patienten aufgesetzt wurden in dem Glauben, nun alle relevanten Punkte geregelt zu haben. In der konkreten Situation einer akuten schweren Erkrankung stellt sich aber oftmals heraus, dass durch juristische Einschränkungen und Beschränkungen auf unwiederbringliche Schädigung oder akut eingesetzten Sterbeprozess die gut gemeinte Verfügung gegebenenfalls in der konkreten Situation nicht greift.

Konkretes Vorgehen

Stellen Sie sich in aller Ruhe verschiedene Fragen und diskutieren Sie diese Fragen in der Familie oder dem Freundeskreis.

  1. Warum entscheiden Sie sich zu einer Patientenverfügung?
    Gibt es einen konkreten Anlass? Schreiben Sie Ihre Gedanken auf! Verknüpfen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihrer persönlichen Motivation. Die erleichtert es Ihren Angehörigen und auch dem behandelnden Team die Einschätzung Ihres mutmaßlichen Willens.

  2. Wie stehen Sie zu einer Therapie?
    Oft ergibt sich die Herausforderung herauszufinden, welche Therapieschritte im Sinne des Patienten sind. Machen Sie möglichst konkrete Angaben und verknüpfen Sie Ihre Vorstellungen mit klaren Situationsbeschreibungen.

Beispiel

„Selbstbestimmtes Leben und Teilhabe ist mir wichtig. Ich möchte nicht ohne Selbstbestimmung über längere Zeit (z.B. drei Monate) in einer Pflegeeinrichtung betreut werden! Ich habe hierzu viel mit meiner Schwester und meiner Tochter gesprochen! Diese sollen im Zweifelsfall von den Ärzten befragt werden.“
„Ich möchte nicht längerfristig an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden. Insbesondere wünsche ich eine Therapiebegrenzung, wenn sich herausstellt, dass eine Beatmungsentwöhnung über Wochen wahrscheinlich nicht erreichbar ist! Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass mein Leben dann früher endet!“
„Ich habe mein Leben gelebt. Nach dem Tod meines Ehepartners bin ich alleine und habe nur noch wenig Lebenswillen. Ich möchte keinesfalls auf einer Intensivstation behandelt werden. Auch Therapie an Geräten, wie Beatmungsgeräten invasiv oder mit einer Beatmungsmaske, Dialyse (künstliche Blutwäsche) und künstliches Koma lehne ich klar ab, auch wenn dies ggf. mein Leben verkürzt!“

Achten Sie dabei darauf, dass Sie einerseits Ihren Willen darlegen, insbesondere für längerfristige Behandlungen, andererseits aber auch bedenken, dass es oftmals Situationen gibt, in denen durch kurzfristige Intensivtherapie eine schnelle Stabilisierung erreicht werden kann und anschließend dann die bisherige Lebensqualität wieder erreicht wird.

  1. Werden Sie sich über Ihre Sorgen Gedanken klar! Stellen Sie klar, was Ihnen als Patientin oder Patient wichtig ist.

Beispiel

“Ich möchte Linderung von Schmerzen und Luftnot. Dies möchte ich ausdrücklich auch, wenn dadurch meine Leben verkürzt wird.“
„Ich möchte Beistand und Beschwerdelinderung.“

  1. Bemühen Sie sich in Ihrer Verfügung, für die Behandelnden möglich klar Ihr Wertegefüge darzulegen.
    Oftmals stellt sich konkret die Frage der Behandelnden: „Was würde die Patientin oder der Patient wohl sagen und an Behandlung wünschen, wenn die Patientin oder der Patient an seinem eigenen Bett stehen würde und auf sich in der momentanen Lage zu beurteilen hätte?“
    Versuchen Sie diese Frage möglichst umfassend darzulegen.

  2. Legen Sie dar, was Sie als Betroffene oder Betroffener unter dem Begriff „Lebensqualität“ konkret verstehen. Legen Sie dar, was für Sie das Leben lebenswert macht und was Leben für Sie bedeutet.

Schreiben Sie Ihre Gedanken auf. Besprechen Sie Ihre Gedanken mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und Ihnen vertrauten Personen.

Sie finden im Internet zahlreiche Vorlagen. Achten Sie in Ihrem eigenen Sinne sehr darauf, dass Sie nicht ohne weitere Kommentierung derartige Verfügungsvorlagen nutzen, sondern ergänzen Sie diese mit Ihren individuellen Gedanken.

Sie finden z.B. auf den Seiten des Bundesjustizministeriums entsprechende Vorlagen:

Überlegen Sie sich, ob nicht auch die Einrichtung einer Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht sinnvoll ist. Dies ermöglicht Ihnen, dass im Fall, wo Sie sich nicht mehr selbst äußern können, Ihr Wille und Ihre Vorstellungen gezielt durch Ihnen vertraute Personen vertreten werden können.